Autohändler Bestands-Inventur-Service
Einer der weltweit führenden Automobilhersteller benötigte die Auditierung seiner Händler, sodass dessen Finanz-Abteilung kontrollieren konnte, ob die Bestands-Aufzeichnungen für die Händler mit dem tatsächlichen Bestand vor Ort übereinstimmen.
ANFORDERUNG
Die Finanzabteilung des Automobilherstellers wünschte Fahrzeug-Audits, um zu kontrollieren, ob die Bestands-Aufzeichnungen für die Händler mit dem tatsächlichen Bestand vor Ort übereinstimmen:
- Die Anzahl der zu prüfenden Fahrzeuge variierte je nach Standort
- An einigen Standorten mehr als 1000 Fahrzeuge
- Eine Auswahl von Autohäusern wurde auditiert
- Abhängig von den jeweiligen Ergebnissen wurden weitere Zählungen durchgeführt
LÖSUNG
RGIS arbeitete mit der Finanzabteilung des Automobilherstellers zusammen, um Fahrzeug-Audits durchzuführen.
- Für jeweils 100 Fahrzeuge wurde ein Auditor entsandt, um die anfängliche Zählung innerhalb von wenigen Stunden durchzuführen
- Teil des Prozesses war die Beschaffung der Kilometerleistung von Gebrauchtwagen/Demofahrzeugen sowie die Klärung fehlender Fahrzeuge
- Der Kunde stellte uns eine Liste der Soll-Bestände aller Einheiten bei den einzelnen Händlern zur Verfügung. RGIS besuchte die Händler und verifizierte jede Einheit mittels der VIN (Fahrgestellnummer)
- Alle Einheiten, die nicht physisch gesichtet werden konnten, mussten zusammen mit einer stichhaltigen Begründung, wie z.B. “verkauft” oder “auf Demo” erfasst werden
- Für die Mehrzahl der fehlenden Fahrzeuge war ein ausführlicher Abgleich-Prozess mit schriftlichen Beweisstücken erforderlich, z.B. ob ein Darlehensvertrag zustande gekommen war. Für alle verkauften Fahrzeuge mussten die Händler Lieferbelege vorlegen
ERGEBNISSE Nach der Zusammenarbeit mit RGIS erhielt die Finanzabteilung Folgendes:
- Am Ende jeder Inspektion legte RGIS die Liste aller gesichteten Fahrzeuge vor
- Aufgeführt waren auch die Fahrzeuge, die nicht gesichtet werden konnten mittels einer Dritt-Partei-Online-App
- Ein Einblick, ob die Autohäuser sich an die Einhaltung der korrekten Procedere hielten sowie die Möglichkeit, bei Bedarf Verstöße zu melden, wie z.B.
- wenn die Kilometerleistung eine bestimmte Zahl überstieg, der Händler jedoch den Fahrzeug-Status nicht auf „gebraucht“ gesetzt hatte
- wenn ein Fahrzeug an einen Kunden verkauft und ausgeliefert, jedoch nicht bezahlt worden war